Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Cegos Integrata GmbH für Offene Seminare einschließlich Online-Seminare

§ 1 Allgemeines
Allen Leistungen im Rahmen unserer offenen Seminarveranstaltungen liegen diese “Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Offene Seminare einschließlich Online-Seminare” der Cegos Integrata GmbH zugrunde.

Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Teilnehmers die Leistung an den Teilnehmer vorbehaltlos ausführen.

§ 2 Anmeldungen und Vertragsabschluss
Die Präsentation und Bewerbung von Seminaren in unserem Katalog stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern eine Einladung an Sie, die im Katalog beschriebenen Seminare zu buchen.

Der Vertrag wird verbindlich geschlossen, wenn wir Ihre Bestellung bestätigen. Sie sind an die Bestellung für die Dauer von zwei (2) Wochen nach Abgabe der Bestellung, maßgebend ist das Datum des Eingangs bei uns oder der Zeitpunkt der telefonischen Bestellannahme durch uns, gebunden. Ihr gegebenenfalls bestehendes Recht, Ihre Buchung zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt.

Sie können sich via Internet (www.cegos-integrata.de) rechtsverbindlich anmelden oder auch telefonisch, schriftlich, per Fax oder E-Mail (Textform) bei unserem Kundenservice.

Sie erhalten von uns umgehend eine Anmeldebestätigung schriftlich, per Fax oder E-Mail (Textform), wodurch der Vertrag zu Stande kommt. Da die Teilnehmerzahl für unsere Seminare begrenzt ist, berücksichtigen wir die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs. Ihre Daten werden für interne Zwecke elektronisch gespeichert.

§ 3 Absagen und Widerrufsrecht
Unbeschadet eines Widerrufsrechts im Fernabsatz, können Sie Ihre Anmeldung bis 12 Werktage vor Seminarbeginn (dabei wird der Tag des Seminarbeginns nicht mitgerechnet) kostenfrei widerrufen. Wenn Sie Ihre Anmeldung erst innerhalb von 11 Werktagen vor Seminarbeginn stornieren oder zum Seminar nicht erscheinen, stellen wir Ihnen die volle Seminargebühr in Rechnung.
Dies gilt selbstverständlich nicht bei Benennung eines Ersatzteilnehmers bis spätestens 6 Tage vor Seminarbeginn.

Wir behalten uns Absagen aus organisatorischen Gründen (etwa bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem, krankheitsbedingtem Ausfall des Referenten) vor.

Bei einer Absage durch uns werden wir versuchen, Sie auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern Sie hiermit einverstanden sind. Andernfalls erhalten Sie Ihre bezahlten Gebühren zurück; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Bitte beachten Sie jedoch unsere Garantietermine im Internet (www.cegos-integrata.de). Für diese Termine können wir eine Durchführung garantieren. Sie sind in den Internet-Seminarbeschreibungen entsprechend gekennzeichnet.

Zusätzlich steht Ihnen im Internet eine regelmäßig aktualisierte Gesamtliste dieser Garantietermine zur Verfügung.

§ 4 Widerrufsrecht für Verbraucher

Widerrufsrecht
Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, die weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

Es gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden

Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Cegos Integrata GmbH, Zettachring 4, 70567 Stuttgart, Tel. 0711 62010-0, Fax 0711 62010-172, E-Mail: training@cegos.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite (www.cegos-integrata.de) elektronisch ausfüllen und übermitteln. (Download hier als Worddokument oder als PDF)
Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir weisen darauf hin, dass das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben, nachdem Sie als Verbraucher

  1. ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und
  2. Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.

§ 5 Gebühren
Die Gebühren für den Besuch unserer Offenen Seminare sind 14 Tage vor dem Seminartermin fällig. Eine nur zeitweise Teilnahme an unseren Seminaren berechtigt Sie nicht zu einer Minderung der Seminargebühr.

Wenn Sie innerhalb von 12 Monaten eine größere Anzahl von Seminartagen buchen wollen, empfiehlt sich der Abschluss eines Rahmenvertrages.

§ 6 Änderungsvorbehalt
Unser Seminarangebot wird fortlaufend aktualisiert.
Unter www.cegos-integrata.de finden Sie alle Informationen stets tagesaktuell. Wir behalten uns notwendige inhaltliche und methodische Anpassungen bzw. Abweichungen bei unseren Seminaren vor, soweit diese das Thema und den Gesamtcharakter des betreffenden Seminars nicht wesentlich verändern.

§ 7 Hinweis
Mit Erscheinen eines neuen Kataloges verlieren alle vorhergehenden Programme zum gleichen Themenbereich ihre Gültigkeit.

§ 8 Copyright
Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Trainingsunterlagen oder von Teilen daraus behalten wir uns vor. Kein Teil der Trainingsunterlagen darf – auch auszugsweise – ohne unsere schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form – auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung – reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

Sie erwerben daher kein Recht, den abgerufenen Inhalt zu veröffentlichen. Sie sind insbesondere auch nicht berechtigt, die von Ihnen abgerufenen Inhalte ganz oder in Teilen zu vervielfältigen, abzuändern, zu verbreiten, nachzudrucken, dauerhaft zu speichern, insbesondere zum Aufbau einer Datenbank zu verwenden, oder an Dritte weiterzugeben.

§ 9 Urheber- und Markenrechte
In den Seminaren der Cegos Integrata GmbH wird Software einschließlich elektronischer Lernmedien eingesetzt, die durch Urheber- und Markenrechte geschützt ist. Diese Software einschließlich elektronischer Lernmedien darf weder kopiert noch in sonstiger maschinenlesbarer Form verarbeitet werden und darf nicht aus dem Seminarraum entfernt oder auf EDV-Systemen außerhalb der Cegos Integrata Organisation gespeichert oder genutzt werden.

§ 10 Leistung
In unseren Seminaren werden Unterricht und Übungen so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer die Seminarziele erreichen kann. Ein bestimmter Schulungserfolg wird nicht geschuldet.

§ 11 Verpflichtungen der Teilnehmer
Daten auf von den Teilnehmern mitgebrachten Datenträgern dürfen grundsätzlich nicht auf unsere Rechner aufgespielt werden. Sollte uns durch eine Zuwiderhandlung hiergegen ein Schaden entstehen, behalten wir uns die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

§ 12 Schadenersatzhaftung
Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in vollem gesetzlichem Umfang.

Die Haftung von Cegos Integrata ist bei geringerer als grober Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die vorstehend genannte Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, so wie bei der Verletzung einer Pflicht deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht).
Den Einwand des Mitverschuldens behält sich Cegos Integrata vor.

Alle Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren im Fall der vertraglichen wie auch der außervertraglichen Haftung innerhalb eines Jahres, außer in Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden.

Weist die Durchführung der Veranstaltung wesentliche Mängel auf und hat Cegos Integrata dies zu vertreten, so kann Cegos Integrata nach eigener Wahl die Veranstaltung ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb angemesse- ner Frist wiederholen oder dem Auftraggeber anbieten, die Veranstaltungsver- gütung angemessen zu reduzieren. Voraussetzung ist eine Rüge des Auftragge- bers, die unverzüglich zu erfolgen hat.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzung sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Soweit die Haftung von Cegos Integrata ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 13 Sonstiges
Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Ist der Teilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Stuttgart der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme entstehen. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach der Registrierung aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Teilnehmers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Stand März 2023

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Cegos Integrata GmbH für Blended und E-Learning, inkl. Live-Online-Trainings

§ 1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Cegos Integrata GmbH (nachfolgend Cegos Integrata oder wir) gelten für die Nutzung von E-Learning- und Blended-Kursen bzw. Live-Online-Trainings (nachfolgend „Kurse“). Allen Leistungen im Rahmen entsprechender Kurse liegen diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Blended- und E-Learning-Angebote, inkl. Live-Online-Trainings“ zugrunde. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

§ 2 Begriffsdefinition
E-Learning bezeichnet jedwedes digital bereitgestelltes Medium (Web Based Trainings, Podcasts, Videos etc.) zum Wissenserwerb, das auf elektronischen Geräten aufgerufen bzw. verwendet werden kann. Blended Learning bezeichnet jedwede Mischform von mindestens 2 unterschiedlichen Lernformaten. Live- Online Trainings bezeichnet jedwede Form von Online Trainings in Echtzeit.

§ 3 Anmeldungen und Vertragsabschluss
Die Präsentation und Bewerbung der Kurse auf unserer Website oder in unserem Katalog stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern eine Einladung an Sie, die beschriebenen Produkte zu buchen.

Der Vertrag wird verbindlich geschlossen, wenn wir Ihre Bestellung bestätigen. Sie sind an die Bestellung für die Dauer von zwei (2) Wochen nach Abgabe der Bestellung, maßgebend ist das Datum des Eingangs bei uns oder der Zeitpunkt der telefonischen Bestellannahme durch uns, gebunden. Ihr gegebenenfalls bestehendes Recht, Ihre Buchung zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt. Sie können sich via Internet (www.cegos-integrata.de) rechtsverbindlich anmelden oder auch telefonisch, schriftlich, per Fax oder E-Mail (Textform) bei unserem Kundenservice.

Des Weiteren können Angebote unseres Vertriebes angefragt und beauftragt werden. Sie erhalten von uns umgehend eine Anmelde- bzw. Angebotsannahmeerklärung schriftlich, per Fax oder E-Mail (Textform), wodurch der Vertrag zustande kommt. Da die Kundenzahl für unsere Blended-Kurse begrenzt ist, berücksichtigen wir die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs. Ihre Daten werden für interne Zwecke elektronisch gespeichert.

§ 4 Absagen und Widerrufsrecht
Unbeschadet eines Widerrufsrechts im Fernabsatz, auf dessen Bestehen wir Sie in diesem Falle besonders hingewiesen haben, können Sie Ihre Anmeldung bis 12 Werktage vor Kursbeginn (dabei wird der Tag des Kursbeginns nicht mitgerechnet) kostenfrei widerrufen. Wenn Sie Ihre Anmeldung erst innerhalb von 11 Werktagen vor Kursbeginn stornieren oder den Kurs nicht in Anspruch nehmen, stellen wir Ihnen die volle Kursgebühr in Rechnung. Dies gilt selbstverständlich nicht bei Benennung eines Ersatznutzers bis spätestens 6 Tage vor Kursbeginn.

Wir behalten uns Absagen aus organisatorischen oder technischen Gründen (etwa bei Nichterreichen der vom Kurstyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem, krankheitsbedingtem Ausfall des Referenten, Umstellung von Technologien) vor. Bei einer Absage durch uns werden wir versuchen, Sie auf einen anderen Kurs umzubuchen, sofern Sie damit einverstanden sind. Andernfalls erhalten Sie Ihre bezahlten Gebühren zurück; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Beachten Sie jedoch unsere Garantietermine im Internet (www.cegos-integrata.de). Für diese Termine können wir eine Ausführung garantieren. Sie sind in den Internet-Seminarbeschreibungen entsprechend gekennzeichnet. Zusätzlich steht Ihnen im Internet eine regelmäßig aktualisierte Gesamtliste dieser Garantietermine zur Verfügung.

§ 5 Widerrufsrecht
Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, die weder Ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

Es gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Cegos Integrata GmbH, Zettachring 4, 70567 Stuttgart, Tel. 0711 62010-0, Fax 0711 62010-172, E-Mail: training@cegos.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite (www.cegos-integrata.de) elektronisch ausfüllen und übermitteln. (Download hier als Worddokument oder als PDF).
Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir weisen darauf hin, dass das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben, nachdem Sie als Verbraucher

  1. ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und
  2. Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.

§ 6 Gebühren
Die Gebühren sind 14 Tage vor dem Kursbeginn fällig. Bei E-Learning unmittelbar nach Eingang unserer Angebotsannahmeerklärung bei Ihnen. Eine nur zeitweise Inanspruchnahme an unseren Kursen berechtigt Sie nicht zu einer Minderung der Gebühr. Wenn Sie innerhalb von 12 Monaten eine größere Anzahl von Kursen buchen wollen, empfiehlt sich der Abschluss eines Rahmenvertrages.

§ 7 Änderungsvorbehalt
Unser Angebot wird fortlaufend aktualisiert. Unter www.cegos-integrata.de finden Sie alle Informationen stets tagesaktuell. Wir behalten uns notwendige inhaltliche und methodische Anpassungen bzw. Abweichungen bei unseren Kursen vor, soweit diese das Thema und den Gesamtcharakter der betreffenden Buchung nicht wesentlich verändern.

§ 8 Copyright
Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Inhalte und Kursunterlagen, -medien oder von Teilen daraus behalten wir uns vor. Kein Teil der Inhalte – oder Kursunterlagen, -medien darf – auch auszugsweise – ohne unsere schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form – auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung – reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

Sie erwerben daher kein Recht, den abgerufenen Inhalt zu veröffentlichen. Sie sind insbesondere auch nicht berechtigt, die von Ihnen abgerufenen Inhalte ganz oder in Teilen zu vervielfältigen, abzuändern, zu verbreiten, nachzudrucken, dauerhaft über den Vertragszweck hinaus zu speichern, insbesondere zum Aufbau einer Datenbank zu verwenden, oder an Dritte weiterzugeben.
In den Kursen der Cegos Integrata wird Software einschließlich elektronischer Lernmedien eingesetzt, die durch Urheber- und Markenrechte geschützt ist. Diese Software einschließlich elektronischer Lernmedien darf weder kopiert noch in sonstiger maschinenlesbarer Form verarbeitet oder auf EDV-Systemen außerhalb der Cegos Integrata Organisation, außer dies wurde gesondert schriftlich vereinbart, gespeichert oder genutzt werden.

§ 9 Beistellung von Kursunterlagen /-medien
Sofern und soweit vom Kunden beizustellende Gestaltungs- und /oder Inhaltselemente wie z. B. Texte, Bilder, Logos, E-Learnings, Tabellen, Grafiken (nachfolgend zusammengefasst „Kundenmaterial“) in Kursen enthalten sein sollen, oder sofern und soweit Leistungen sonstiger Verwendung auf Basis von Kundenmaterial erbracht bzw. erstellt werden sollen, hat der Kunde das Kundenmaterial rechtzeitig, in digitaler Form (soweit nicht anders vereinbart) sowie in der zur vertragsgemäßen Erbringung der Leistung erforderlichen Qualität zur Verfügung zu stellen.

Erforderliche Aufbereitungen des Kundenmaterials (z. B. weil das vom Kunden zur Verfügung gestellte Material nicht den Anforderungen genügt) werden gegen gesonderte Vergütung nach Aufwand berechnet. Für die Beschaffung bzw. Herstellung des Kundenmaterials ist allein der Kunde verantwortlich. Insbesondere darf das Kundenmaterial nicht gegen geltendes Recht (einschließlich Strafrecht, Urheberrecht sowie sonstige Rechte Dritter) verstoßen. Es wird nicht geprüft, ob sich das Kundenmaterial für die vom Kunden verfolgten Zwecke eignet. Es wird jedoch darauf aufmerksam gemacht, wenn der Kunde erkennbar von falschen Voraussetzungen ausgeht.

Der Kunde stellt uns von jeglicher Haftung frei und ersetzt jegliche Schäden und sonstige Kosten, welche auf Grund der Inanspruchnahme Dritter wegen Rechtsverletzungen durch das vom Kunden beigestellte Kundenmaterial entstehen.

Soweit das Kundenmaterial rechtlich (z.B. Urheber- oder Markenrecht) geschützt ist, gewährt der Kunde das zeitlich auf die Dauer der Vertragsbeziehungen beschränkte, nicht ausschließliche Recht, das Kundenmaterial im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen zu verarbeiten und alle hierfür notwendigen oder nützlichen Handlungen vorzunehmen. Im Übrigen verbleiben alle Rechte beim Kunden.

§ 10 Verzögerung oder Nichterbringung von Mitwirkungs- bzw. Beistellpflichten, Kostenfolgen
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungs- und/oder Beistellpflichten nicht nach, kann die Cegos Integrata die geschuldeten Leistungen bis zur Erbringung der Mitwirkungs- bzw. Beistellpflichten verweigern. Derartige Verzögerungen auf Seiten des Kunden führen zu einer entsprechenden Verlängerung der etwaig verbindlich vereinbarten Termine und/oder Ausführungsfristen.

Der Kunde ist zum Ersatz der dieser auf Grund der mangelhaften Mitwirkung bzw. Beistellung des Kunden entstehenden Schäden verpflichtet.

§ 11 Leistung
Nach Erhalt der Anmeldebestätigung und mit Zahlung des Entgeltes erhalten die Kunden für die Dauer des vereinbarten Nutzungszeitraums die Zugangsberechtigung, den Inhalt der digitalen Medien auf dem Bildschirm (PC, Tablet, Smartphone) wahrzunehmen und innerhalb des Nutzungszeitraums zu verwenden.

Das Kursangebot steht in der Regel 24 Stunden am Tag zur Verfügung (im Folgenden „Betriebszeit”). Von den Betriebszeiten ausgenommen sind die Zeiten, in denen Datensicherungsarbeiten vorgenommen und Systemwartungs- oder Programmpflegearbeiten oder Arbeiten am System oder der Datenbank ausgeführt werden. Cegos Integrata ist berechtigt, soweit es im Interesse der Nutzer erforderlich ist, diese Arbeiten auch während der Betriebszeit vorzunehmen. Hierbei kann es zu Störungen des Datenabrufs kommen, die Cegos Integrata möglichst gering halten wird.

§ 12 Verpflichtungen des Kunden
Der Kunde darf das Kursangebot nur sachgerecht nutzen. Er wird insbesondere seinen Benutzernamen und das Passwort für den Zugang zum Serviceangebot des Unternehmens geheim halten, nicht weitergeben, keine Kenntnisnahme dulden oder ermöglichen und die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit ergreifen und bei einem Missbrauch oder Verlust dieser Angaben oder einem entsprechenden Verdacht dies dem Unternehmen anzeigen.

Wir behalten uns vor, bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung oder wesentlicher Vertragsverletzungen diesen Vorgängen nachzugehen, entsprechende Vorkehrungen zu treffen und bei einem begründeten Verdacht gegebenenfalls Ihren Zugang zu den Inhalten – mindestens bis zu einer Verdachtsausräumung Ihrerseits – zu sperren und gegebenenfalls bei besonders schwerwiegenden Verstößen auch das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Soweit Sie den Verdacht ausräumen, wird die Sperrung aufgehoben.

§ 13 Zugang zum Kursangebot
Technische Voraussetzungen für die Nutzung der Kurse sind ein geeigneter Internetbrowser und eine aktuelle Version des Adobe Acrobat Reader, sofern der jeweilige Text im PDF-Format abgerufen wird oder weitere je nach Angebot variierende Software. Die Verschaffung des Zugangs zum Internet bzw. Kundensystemen ist nicht Bestandteil dieser Vereinbarung.

Ist die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen durch Umstände gestört, die im Verantwortungsbereich von Cegos Integrata liegen, so haben Sie dies gegenüber uns zu rügen. Solche Leistungen werden unverzüglich nachgebessert. Erbringen wir eine Leistung auch nach Ablauf einer angemessenen Frist nach berechtigter Rüge nicht vertragsgemäß, so können Sie von dem Vertrag zurücktreten; in dem Fall wird die gegebenenfalls bereits gezahlte Vergütung wieder gutgeschrieben.

§ 14 Nutzungsrechte an Werkleistungen
Sofern unserseits Werkleistungen erbracht werden, erhält der Kunde, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, an den vertragsgegenständlichen Werkleistungen jeweils das nicht ausschließliche, räumlich und zeitlich unbegrenzte Recht zur Nutzung für interne betriebliche Zwecke. Die kommerzielle Verwertung, insbesondere die Unterlizenzierung von vertragsgegenständlichen Werkleistungen gegenüber Dritten ist dem Kunden nur erlaubt, soweit sich die Parteien hierüber unter angemessener Kostenbeteiligung zu Gunsten der Cegos Integrata geeinigt haben. Jede Nutzungsrechtseinräumung steht unter der Voraussetzung der vollständigen Zahlung der jeweiligen Vergütung. Zur Veränderung und/oder Entfernung von Hinweisen auf die Urheberstellung der Cegos Integrata ist der Kunde ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung der Cegos Integrata nicht berechtigt. Die Cegos Integrata behält das Recht, alle den Werkleistungen zugrundeliegenden Erkenntnisse, Konzepte, Verfahrensweisen, Methoden, Know-how, Vorgehensweisen etc. uneingeschränkt zu nutzen, zu verbreiten und zu verwerten.

§ 15 Abnahme von Werkleistungen
Sofern unserseits Werkleistungen erbracht werden, ist der Kunde verpflichtet, jede Werkleistung innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch spätestens innerhalb zwei Wochen oder ab Zurverfügungstellung der jeweiligen Werkleistung, zu prüfen und abzunehmen. Die Cegos Integrata ist berechtigt, an der Abnahmeprüfung teilzunehmen.

Erklärt der Kunde bis zum Ablauf der Abnahmefrist weder schriftlich noch mündlich die Abnahme, so gelten die Werkleistungen als abgenommen. Vom Kunden gemeldete Mängel wird die Cegos Integrata innerhalb einer angemessenen Frist beheben.

Die Cegos Integrata ist berechtigt, die Abnahme von Teilleistungen zu verlangen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für derartige Abnahmen.

§ 16 Haftung
Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in vollem gesetzlichem Umfang.

Die Haftung von Cegos Integrata ist bei geringerer als grober Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die vorstehend genannte Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, so wie bei der Verletzung einer Pflicht deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht).

Den Einwand des Mitverschuldens behält sich Cegos Integrata vor.

Alle Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren im Fall der vertraglichen wie auch der außervertraglichen Haftung innerhalb eines Jahres, außer in Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden.

Weist die Durchführung der Veranstaltung wesentliche Mängel auf und hat Cegos Integrata dies zu vertreten, so kann Cegos Integrata nach eigener Wahl die Veranstaltung ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist wiederholen oder dem Auftraggeber anbieten, die Veranstaltungsvergütung angemessen zu reduzieren. Voraussetzung ist eine Rüge des Auftraggebers, die unverzüglich zu erfolgen hat.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzung sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Soweit die Haftung von Cegos Integrata ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 17 Beschaffenheitsvereinbarung, Nacherfüllung
Für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes ist die vertragliche Leistungsbeschreibung (in der Regel das Pflichtenheft) maßgeblich. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist seitens Cegos Integrata nicht geschuldet, dass die Werkleistungen mit Produkten Dritter zusammenarbeiten. Die Cegos Integrata leistet bei Mängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung und zwar nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung.
Der Kunde ist verpflichtet, etwaige ihm hierzu überlassene Programmteile und Korrekturen einzuspielen. Der Kunde erlaubt der Cegos Integrata mindestens zwei Versuche der Nacherfüllung. Schlagen diese Versuche fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten, letzteres jedoch nicht, wenn der Mangel unerheblich ist.

§ 18 Verjährung bei Mängelhaftung
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab der einen Mangel begründenden Handlung.

§ 19 Sonstiges
Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Ist der Teilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Stuttgart der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme entstehen. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach der Registrierung aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Teilnehmers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Stand März 2023

 Download der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Cegos Integrata GmbH für Blended und E-Learning, inkl. Live-Online-Trainings als PDF-Datei


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Cegos Integrata GmbH für die Konzeption und Ausführung von firmeninternen Seminaren (Inhouse-AGB)

§ 1 Vertragsgegenstand
1.1 Die Cegos Integrata GmbH (nachfolgend Cegos Integrata) erbringt für den Auftraggeber Qualifizierungsleistungen in Form von Inhouse-Seminaren, an denen die von dem Auftraggeber zu bestimmenden Seminarteilnehmer (z.B. Mitarbeiter) teilnehmen. Diese Seminare werden zwischen der Cegos Integrata und dem Auftraggeber durch Verträge, nachfolgend „Vertrag” genannt, die individuelle Regelungen enthalten, näher beschrieben.

1.2 Sofern der Vertrag oder ein allgemeiner Rahmenvertrag über Inhouse-Schulungen mit dem zwischen den Vertragsparteien und diese Inhouse-AGB voneinander abweichende Regelungen enthalten, geht der jeweilige Vertrag diesen Inhouse-AGB vor.

1.3 Ansonsten gelten diese Geschäftsbedingungen ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von Cegos Integrata nicht anerkannt, es sei denn, Cegos Integrata hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Cegos Integrata in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Referenten, Seminarunterlagen
2.1 Cegos Integrata stellt zu Seminaren, etwaige in den Verträgen benannte Referenten. Sollte ein Referent aus Gründen, die Cegos Integrata nicht zu vertreten hat, zu einem vorgesehenen Seminartermin ausfallen, ist Cegos Integrata berechtigt, einen geeigneten Ersatzreferenten nach eigener Wahl zu benennen oder den Seminartermin in Abstimmung mit dem Auftraggeber auf einen Ausweichtermin zu verlegen.

2.2 Soweit nicht anderweitig vereinbart, stellt Cegos Integrata die vertraglich vereinbarten Seminarunterlagen spätestens zum Seminarbeginn zur Verfügung.

Die Seminarunterlagen sind ansonsten urheberrechtlich geschützt.

Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Inhalte und Kursunterlagen, -medien oder von Teilen sind Cegos Integrata vorbehalten. Kein Teil der Inhalte – oder Kursunterlagen, -medien darf – auch auszugsweise – ohne unsere schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form – auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung – reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

Der Auftraggeber oder die Seminarteilnehmer erwerben auch kein Recht, den erhaltenen oder abgerufenen Inhalt zu veröffentlichen. Der Auftraggeber oder die Seminarteilnehmer sind insbesondere auch nicht berechtigt, die erhaltenen oder abgerufenen Inhalte ganz oder in Teilen zu vervielfältigen, abzuändern, zu verbreiten, nachzudrucken, dauerhaft über den Vertragszweck hinaus zu speichern, insbesondere zum Aufbau einer Datenbank zu verwenden, oder an Dritte weiterzugeben.

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass eine unbefugte Weitergabe oder Vervielfältigung der Seminarunterlagen durch Seminarteilnehmer oder dritte Personen unterbleibt. Die Anfertigung zusätzlicher Kopien von Seminarunterlagen zur Ausführung des Seminars oder zum Einsatz in weiteren Bildungsveranstaltungen durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Cegos Integrata.

§ 3 Vergütung, Zahlungsziel
3.1 Cegos Integrata erhält für die Ausführung der Seminare die vertraglich vereinbarte Vergütung sowie Erstattung von Reisekosten, Spesen und Auslagen.

3.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind sämtliche Vergütungen, Kosten-, Auslagen- und Spesenerstattungen sofort nach Rechnungsstellung in voller Höhe zuzüglich der jeweils zum Leistungszeitpunkt geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer fällig. Im Falle des Verzuges sind die Forderungen der Cegos Integrata für das Jahr mit 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Weitergehen- de Schadensersatzansprüche seitens Cegos Integrata bleiben vorbehalten.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei der Seminarvorbereitung und -ausführung
4.1 Der Auftraggeber benennt jeweils einen zur Abgabe und Entgegennahme der für die Seminarvorbereitungen und -ausführungen erforderlichen Erklärungen bevollmächtigten Ansprechpartner.

4.2 Falls die Seminare beim Auftraggeber stattfinden, stellt er zur Ausführung der Seminare Räume mit der erforderlichen Ausstattung einschließlich Hard- und Software zur Verfügung.

4.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Seminarteilnehmer während des Seminars nicht gestört werden.

4.4 Der Auftraggeber wird Cegos Integrata alle für die Ausführung und Vorbereitung des Seminars notwendigen Informationen und erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stellen.

4.5 Sofern Cegos Integrata für Seminare außerhalb ihrer Trainingszentren dem Auftraggeber Seminarequipment (z.B. Hardware, Beamer, Flipcharts, Metaplanwände etc.) zur Verfügung stellt, verpflichtet sich der Auftraggeber zum Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme und weist den Abschluss auf Verlangen der Cegos Integrata nach.

§ 5 Bereitstellung von Software
5.1 Der Auftraggeber stellt, falls im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, die Systemumgebung sowie die benötigte Anzahl von Software-Lizenzen sowohl für die Mitarbeiter des Auftraggebers (Seminarteilnehmer) als auch für die Referenten und Systembetreuer der Cegos Integrata zum Zwecke der Vorbereitung und Ausführung der Schulungen unentgeltlich zur Verfügung. Gleichzeitig versichert der Auftraggeber, zur vorübergehenden Überlassung der Lizenzen zu dem nach diesem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch berechtigt zu sein. Er garantiert, dass durch die Überlassung der Lizenzen keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Er stellt sicher, dass der Nutzungsumfang während der Vertragslaufzeit nicht beeinträchtigt wird.
Cegos Integrata verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Lizenzen ausschließlich zur Vorbereitung der Schulungsumgebung sowie für die Schulungen der Mitarbeiter des Auftraggebers zu nutzen und die Software nach Seminarende vollständig zu deinstallieren. Cegos Integrata versichert weiterhin, dass keine über den nach diesem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch hinausgehende Nutzung der Lizenzen erfolgt.

5.2 Soweit im Rahmen des Seminars eigene Informationen, Dokumente oder Daten des Auftraggebers (nachfolgend Daten) verwendet werden, so stellt der Auftraggeber sicher, dass eine eigene Datensicherung vorhanden ist, aus der in maschinenlesbarer Form mit vertretbarem Aufwand vernichtete oder verloren gegangene Daten rekonstruiert werden können.

§ 6 Haftung
6.1 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder der Teilnehmer bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in vollem gesetzlichem Umfang.

6.2 Die Haftung von Cegos Integrata ist bei geringerer als grober Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die vorstehend genannte Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, so wie bei der Verletzung einer Pflicht deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht).

6.3 Den Einwand des Mitverschuldens behält sich Cegos Integrata vor.

6.4 Alle Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren im Fall der vertraglichen wie auch der außervertraglichen Haftung innerhalb eines Jahres, außer in Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden.

6.5 Weist die Durchführung der Veranstaltung wesentliche Mängel auf und hat Cegos Integrata dies zu vertreten, so kann Cegos Integrata nach eigener Wahl die Veranstaltung ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist wiederholen oder dem Auftraggeber anbieten, die Veranstaltungsvergütung angemessen zu reduzieren. Voraussetzung ist eine Rüge des Auftraggebers, die unverzüglich zu erfolgen hat.

6.6 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6.7 Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzung sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

6.8 Soweit die Haftung von Cegos Integrata ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 7 Rücktritt, Terminverschiebungen
7.1 Der Auftraggeber kann durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.

Erfolgt der Rücktritt mit einer Frist von weniger als vier Wochen vor Seminarbeginn, werden 20 % der vereinbarten Seminarvergütung fällig.

Erfolgt der Rücktritt mit einer Frist von weniger als zwei Wochen vor Seminarbeginn, werden 50 % der vereinbarten Seminarvergütung fällig.

Erfolgt der Rücktritt mit einer Frist von weniger als einer Woche vor Seminarbeginn, werden 100 % der vereinbarten Seminarvergütung fällig.

7.2 Der Auftraggeber hat im Falle seines Rücktritts der Cegos Integrata auch die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts vertragsgemäß getätigten Aufwendungen zu erstatten, soweit deren Erbringung dem Vertragszweck entsprechend zu erwarten war und der Auftraggeber über den Beginn der Vorbereitungsleistun- gen informiert worden ist. Auch durch den Rücktritt entstehende Zusatzkosten werden dem Auftraggeber gegen Nachweis in Rechnung gestellt.

7.3. Wünsche des Auftraggebers zur Verlegung von Seminarterminen werden berücksichtigt, sofern diese spätestens vier Wochen vor Beginn der jeweils vereinbarten Seminartermine schriftlich gegenüber Cegos Integrata erklärt werden.

Erfolgt die Terminverschiebung mit einer Frist von weniger als vier Wochen vor Seminarbeginn, werden zusätzlich 10 % der vereinbarten Seminarvergütung fällig.

Erfolgt die Terminverschiebung mit einer Frist von weniger als zwei Wochen vor Seminarbeginn, werden zusätzlich 25 % der vereinbarten Seminarvergütung fällig.

Erfolgt die Terminverschiebung mit einer Frist von weniger als einer Woche vor Seminarbeginn, werden zusätzlich 50 % der vereinbarten Seminarvergütung fällig.

7.4. Cegos Integrata ist berechtigt, den Vertrag mit dem Auftraggeber fristlos zu kündigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers gestellt worden ist.

§ 8 Vertraulichkeit, Treuepflichten
8.1 Cegos Integrata wird sämtliche Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers, die ihr in Ausführung eines Vertrages bekannt werden, vertraulich behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verwenden. Auf gesonderten Wunsch des Auftraggebers wird Cegos Integrata den von ihr beauftragten Mitarbeitern aufgeben, eine entsprechende schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftraggeber abzugeben.

8.2 Der Auftraggeber und Cegos Integrata verpflichten sich gegenseitig zur Loyalität. Insbesondere werden sie die Abwerbung von Mitarbeitern – auch freien Mitarbeitern – oder ehemaligen Mitarbeitern des jeweils anderen Partners, die in Verbindung mit dem Vertrag tätig gewesen sind, vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung des Vertrages unterlassen.

8.3 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz zu beachten und die Einhaltung dieser Bestimmungen ihren Mitarbeitern aufzuerlegen.

§ 9 Annahmeverzug, höhere Gewalt
9.1 Kommt der Auftraggeber mit der Annahme einer von Cegos Integrata geschuldeten Leistung in Verzug oder unterlässt oder verzögert er eine ihm obliegende Mitwirkungsleistung, so ist Cegos Integrata berechtigt, die geschuldete Leistung zu verweigern, behält jedoch ihren Vergütungsanspruch abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen.

9.2 Ereignisse höherer Gewalt, die Cegos Integrata die Leistung erschweren oder unmöglich machen, berechtigen Cegos Integrata, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit zu verschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, die Cegos Integrata mittelbar oder unmittelbar betreffen, sofern sie nicht von ihr zu vertreten sind.

§ 10 Schlussbestimmungen
10.1 Schriftform
Mündliche Nebenabreden zu diesen Inhouse-AGB sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformbedürfnis kann seinerseits nur schriftlich abbedungen werden.

10.2 Anwendbares Recht
Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

10.3 Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird Stuttgart vereinbart. Davon abweichend kann Cegos Integrata den Auftraggeber auch an dessen Sitz verklagen.

Stand März 2023

Download der Allgemeine Geschäftsbedingungen der Cegos Integrata GmbH für die Konzeption und Ausführung von firmeninternen Seminaren (Inhouse-AGB)