Datenschutzbeauftragter Ausbildung

Öffentliche Stellen und Unternehmen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, müssen nach Art. 37 DSGVO bzw. dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Zum Datenschutzbeauftragten kann sowohl ein interner Mitarbeiter als auch ein Externer ernannt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Datenschutzbeauftragte zur Erfüllung seiner Aufgaben die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt.

Cegos Integrata bietet zum Thema Datenschutz eine umfassende Ausbildung an, die Ihnen die notwendige Fachkunde vermittelt.

Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten

Die Grundlage der Ausbildung besteht aus den Inhalten der beiden Seminare 02080 - Modul 1 - Datenschutz und Datensicherheit sowie Seminar 02081 - Modul 2 - Datenschutz-Management. Im Rahmen dieser Qualifizierung erhalten Sie die erforderlichen Kenntnisse auf dem Gebiet des gesetzlichen Datenschutzes sowie der Daten- und Informationssicherheit.


Modul 1 - Datenschutz und Datensicherheit

Seminarziele Datenschutz und Datensicherheit:

Unter Berücksichtigung der neuen Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Ergänzung mit denen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu).
Nach diesem Seminar kennen Sie die Grundlagen des Datenschutzrechts und der Datensicherheit und das Zusammenwirken von BDSG (neu) und der DSGVO.


Modul 2 - Datenschutzmanagement

Seminarziele Datenschutzmanagement:

Im Seminar Datenschutzmanagement werden die wichtigsten technischen und organisatorischen Maßnahmen für den Einsatz eines Datenschutz Sicherheitskonzeptes erarbeitet. Sie lernen, wie Sie durch ein professionelles DV-gestütztes Verfahren dieses Sicherheitskonzept datenschutzkonform unterstützen können. Nach dem Seminar kennen Sie die Bedeutung einer Sicherheits-Policy und können diese in der Praxis umsetzen.
Datenschutzmanagement umfasst eine effektive Konzeption und praxisgerechte Organisation der erforderlichen Maßnahmen im Unternehmen bzw. in einer Behörde. Verantwortlich für Initiierung ist die Behörden-/Unternehmensleitung. Die Beteiligung an der Umsetzung liegt u. a. in Ihrem Verantwortungsbereich als Datenschutzbeauftragter und beinhaltet die Einleitung von praktikablen Maßnahmen zur unternehmensweit bzw. behördenweit einheitlichen Einführung rechtlich erforderlicher Datenschutzstandards.


Die Ausbildung vermittelt alle notwendigen Kenntnisse für eine qualifizierte Tätigkeit im Datenschutzbereich.